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Archiv

07.01.2004
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel-

Neue Norm! Entwurf VDE 0702 / 06.2003 liegt vor.

Im Juni 2003 wurde ein Entwurf für die neue VDE 0702 vorgelegt.
Die VÜA hat sich über den Arbeitskreis VDE 0100 im VDE-Bezirksverein Bergisches Land e.V. aktiv an dem Einspruchsverfahren beteiligt.
Ebenso wurde an der Einspruchsberatung erfolgreich teilgenommen.
Es wird empfohlen bis zum fertig werden der neuen Fassung eine Messgerätebeschaffung zurückzustellen.
Weitere Info's folgen nach Veröffentlichung der Norm- wahrscheinlich im Frühjahr 2004.

  06.01.2004
Neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
Aufhebung von über 40 Unfallverhütungsvorschriften.

Seit dem 1. Januar 2004 sind über 40 Unfallverhütungs-vorschriften aufgehoben worden. Unter anderem die "Allgemeine Vorschrift" VBG 1 vom 1. April 1977 in der Fassung vom 1. März 2000.
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) wurde vom Bundesministerium mit Erlass vom 27. November 2003- IIIB1-34 125-(29)-34 124-2- genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 01.01.2004 in Kraft.

Die Unfallverhütungsvorschrift können Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaften als pdf- Datei herunterladen,
zum Beispiel bei der BG Feinmechanik und Elektrotechnik unter www.bgfe.de/pages/gesetze/bgv.htm

Aufgehoben wurden insbesondere Unfallverhütungs-vorschriften die Beschaffenheitsanforderungen an den "Maschinenaltbestand" zum Inhalt hatten. Diese sind jetzt in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelt, zum Beispiel der Betriebssicherheitsverordnung- siehe dazu Ausführungen weiter unten in dieser Rubrik.
Weiter aufgehoben wurden die UVVen:
- Erste Hilfe (BGV A5)
- Umgang mit Gefahrstoffen (BGV B1)
- Biologische Arbeitsstoffe (BGV B12)

 

Die neue VDE 0100- 482: 2003, Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren
wurde im Juni 2003 herausgegeben.
Vorgängernormen waren

DIN VDE 0100-720 "Feuergefährdete Betriebsstätten" , DIN VDE 0100-730 "Elektrische Anlagen in Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen"
DIN VDE 0100-482, August 1997
Die Norm konkretisiert den Anwendungsbereich und gilt auch (Empfehlungen) für  Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert.
Sie stellt neue Anforderungen an Leuchten und Hohlwandinstallationsmaterial, Ausschluss bestimmter Heizgeräte usw.
Die Norm fordert den Isolationsfehlerschutz mittels Fehlerstromschutzeinrichtungen in feuergefährdeten Betriebsstätten und n Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen
In der Fachzeitschrift de- Der Elektro- und  Gebäudetechniker ist im August- Heft eine Publikation von Herrn Dipl.- Ing. Adalbert Hochbaum, VdS Schadenverhütung Köln abgedruckt.

  Die EG Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) ist am 15.2.2003
auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Sie ist bis spätestens 15. Februar 2006 in nationales Recht umzusetzen. Die UVV "Lärm" (BGV B3) bleibt bis zur Umsetzung der Richtlinie, d.h. bis spätestens 15.2.2006 gültig.
Wesentliche Änderungen (u.a.):
Die Auslösewerte werden herabgesetzt:
>80dB(A)-   Gehörschutz zur Verfügung stellen
                  Information der Mitarbeiter über die
                  Gefährdung
>85dB(A)-   Trageverpflichtung des Gehörschutzes
Wie die Umsetzung erfolgen soll ist noch nicht geklärt (ggfs. durch Änderung der BetrSichV).
Maßnahmen:
Die Betriebe sollten schon heute darauf achten lärmarme Arbeitsmittel zu beschaffen und Arbeitsverfahren entsprechend einzurichten.
 

 

 

 

Die CE- Kennzeichnung von "Eigenbaumaschinen", verketteten Anlagen und nach wesentlichem Umbau von Maschinen wird durch die Maschinenrichtlinie geregelt.
Es spielt keine Rolle ob die Maschine / Anlage verkauft oder den eigenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird (in Verkehr gebracht wird).
Betriebe die nicht zum Maschinenbau gehören tun sich mit diesen Anforderungen schwer. Oft fehlt die fachliche Kompetenz oder ganz einfach die Zeit richtlinienkonforme Gefährdungsanalysen und eine Betriebanleitung zu erstellen.

Die Festlegung ob es sich beim Umbau von Maschinen um eine "wesentliche Änderungen" handelt und damit eine neue CE- Kennzeichnung erforderlich wird, ist durch eine Gefahrenanalyse immer im Einzelfall zu klären.
Kriterien sind unter anderem:
- Umfang des Umbaus
- Wird das Risiko durch den Umbau erhöht oder ergeben
  sich neue Risiken ?
- Kann das neue oder erhöhte Risiko durch einfache
  Schutzeinrichtungen gemindert werden?

Die Schriftenreihe "Sichere Maschinen in Europa"- Autor Dipl.- Ing. Rolf Reudenbach- erläutert diese Thematik. Die drei Broschüren sind beim Verlag Technik und Information (siehe Linkliste) erhältlich.
Das Internet bietet eine Vielzahl von Informationen zur BetrSichV:

Die Verordnung als Download im PDF- Format gibt es bei:
www.prevention-online.de

Fragen und Antworten zur BetrSichV gibt es bei:
www.komnet.nrw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.11.2002

Die neue Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 trat bereits einige Tage später am 2. Oktober 2002 in Kraft.

Die Verordnung sieht keine Übergangsfristen vor !

Die BetrSichV regelt Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung aller Arbeitsmittel, an den betrieblichen Explosionsschutz und an den Betrieb überwachungs-bedürftiger Anlagen.

Die Arbeitsmittelverordnungsverordnung tritt außer Kraft.

Die Betriebssicherheitsverordnung legt ausschließlich Schutzziele fest.
Die bisherigen technischen Regeln und Unfallverhütungs-vorschriften werden in ihrer Verbindlichkeit zur Beseitigung bestehender Doppelregelungen herabgestuft. Sie sind eine "Erkenntnisquelle" und bieten beispielhafte Lösungen.

Die Grundbausteine des Schutzkonzeptes sind:

  • die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel allgemein bzw. sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen,
  • der Stand der Technik als einheitlicher Sicherheitsmaßstab, sowie
  • auf die Gefährdung abgestimmte Schutzmaßnahmen und Prüfungen

Überwachungspflichtige Anlagen sind:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen
  • Füllanlagen für Gase
  • Leitungen unter innerem Druck
  • Aufzugsanlagen zur Personen- und
    Güterbeförderung
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten:
    - Lageranlagen > 10.000 l
    - Füllstellen > 1000 l/h
    - Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
    - Entleerstellen

Änderungen gegenüber bisherigen Regelungen ergeben sich unter anderem durch die

  • Aufhebung der VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten) und der
  • Druckbehälterverordnung

Für die  betriebliche Organisation bedeutet dies unter anderem:

  • Alle lösemittelhaltigen Farben sind jetzt in Lösemittellager oder Sicherheitsschränken zu lagern.
  • Sprühdosen dürfen nicht mehr am Arbeitsplatz gelagert werden.
 

 

 

08. 11.2002


Im Juni 2001 trat die BGV B11- Elektromagnetische Felder in Kraft.
Früher mehr oder weniger unverbindliche Regelungen haben seitdem den Status einer Unfallverhütungsvorschrift.

§ 4 dieser Vorschrift verpflichtet den Unternehmer zu einer
Beurteilung der Expositionsbereiche und § 9 zu einer Prüfung.
Zitat:
§ 9 Prüfung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Festlegungen dieser Unfallverhütungsvorschrift wie folgt geprüft wird:
– vor der ersten Inbetriebnahme,
– nach einer wesentlichen Änderung oder
   Instandsetzung und
– in bestimmten Zeitabständen.
Die Prüfung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüffristen so bemessen sind, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Durch Messungen an Induktions- Schmelzanlagen und Schweißanlagen mit unserer Haag- Magnetfeldsonde hat die VÜA inzwischen Erfahrungen mit den Regelungen dieser Unfallverhütungsvorschrift und insbesondere mit den darin beschriebenen Grenzwerten machen können.

Fazit:
An allen Anlagen die mit hohen Stromstärken betrieben werden treten große Magnetfelder auf die messtechnisch erfasst und mit den Grenzwerten der BGV verglichen werden sollten.

 

28.10.2002

Thermografische Untersuchungen von elektrischen Anlagen zum vorbeugenden Brandschutz werden von den Sachversicherungen propagiert:
Fehler in elektrischen Anlagen können zu Übergangswider-ständen führen, die wiederum Ursache für Überhitzungen sind.

Mögliche Folgen daraus sind:

  • Ausfall des Anlagenteils
  • Brandgefahr

Die thermografische Untersuchung von elektrischen Anlagen ist eine ausgezeichnetre Möglichkeit derartige Fehler bei Betrieb der Anlage zu lokalisieren.
Die VÜA führt derartige Messungen durch und hat einschlägige Erfahrungen damit gemacht.
Das nebenstehende Bild zeigt eine thermografische Aufnahme eines Leiteranschlusses, der an L3 überhitzt war. Das darunter angeordnete "Echtbild" macht die ermittelte Stelle eindeutig reproduzierbar.
Die Messwerte für die Temperaturen ergeben sich aus den unter den Bildern angeordneten Grafiken und Tabellen.