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Aktuelle Themen
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07.01.2004
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel-
Neue Norm! Entwurf VDE 0702 / 06.2003 liegt vor.
Im Juni 2003 wurde ein Entwurf für die
neue VDE 0702 vorgelegt.
Die VÜA hat sich über den Arbeitskreis VDE 0100 im VDE-Bezirksverein Bergisches
Land e.V. aktiv an dem Einspruchsverfahren beteiligt.
Ebenso wurde an der Einspruchsberatung erfolgreich teilgenommen.
Es wird empfohlen bis zum fertig werden der neuen Fassung eine
Messgerätebeschaffung zurückzustellen.
Weitere Info's folgen nach Veröffentlichung der Norm- wahrscheinlich im Frühjahr
2004.
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06.01.2004
Neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
Aufhebung von über 40 Unfallverhütungsvorschriften.
Seit dem 1. Januar 2004 sind über 40 Unfallverhütungs-vorschriften aufgehoben
worden. Unter anderem die "Allgemeine Vorschrift" VBG 1 vom 1. April 1977 in der
Fassung vom 1. März 2000.
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1)
wurde vom Bundesministerium mit Erlass vom 27. November 2003- IIIB1-34
125-(29)-34 124-2- genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger
am 01.01.2004 in Kraft.
Die Unfallverhütungsvorschrift können Sie auf den Seiten der
Berufsgenossenschaften als pdf- Datei herunterladen,
zum Beispiel bei der BG Feinmechanik und Elektrotechnik unter
www.bgfe.de/pages/gesetze/bgv.htm
Aufgehoben wurden insbesondere Unfallverhütungs-vorschriften die
Beschaffenheitsanforderungen an den "Maschinenaltbestand" zum Inhalt hatten.
Diese sind jetzt in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelt, zum Beispiel
der Betriebssicherheitsverordnung- siehe dazu Ausführungen weiter
unten in dieser Rubrik.
Weiter aufgehoben wurden die UVVen:
- Erste Hilfe (BGV A5)
- Umgang mit Gefahrstoffen (BGV B1)
- Biologische Arbeitsstoffe (BGV B12)
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Die neue VDE 0100- 482: 2003, Brandschutz bei besonderen Risiken oder
Gefahren
wurde im Juni 2003 herausgegeben.
Vorgängernormen waren
DIN VDE 0100-720 "Feuergefährdete Betriebsstätten" , DIN VDE 0100-730
"Elektrische Anlagen in Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen"
DIN VDE 0100-482, August 1997
Die Norm konkretisiert den Anwendungsbereich und gilt auch (Empfehlungen) für
Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert.
Sie stellt neue Anforderungen an Leuchten und Hohlwandinstallationsmaterial,
Ausschluss bestimmter Heizgeräte usw.
Die Norm fordert den Isolationsfehlerschutz mittels
Fehlerstromschutzeinrichtungen in feuergefährdeten Betriebsstätten und n
Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen
In der Fachzeitschrift de- Der Elektro- und Gebäudetechniker ist im
August- Heft eine Publikation von Herrn Dipl.- Ing. Adalbert Hochbaum, VdS
Schadenverhütung Köln abgedruckt.
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Die EG Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG) ist am
15.2.2003
auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Sie ist bis spätestens 15. Februar
2006 in nationales Recht umzusetzen. Die UVV "Lärm" (BGV B3) bleibt bis zur
Umsetzung der Richtlinie, d.h. bis spätestens 15.2.2006 gültig.
Wesentliche Änderungen (u.a.):
Die Auslösewerte werden herabgesetzt:
>80dB(A)- Gehörschutz zur Verfügung stellen
Information der Mitarbeiter über die
Gefährdung
>85dB(A)- Trageverpflichtung des Gehörschutzes
Wie die Umsetzung erfolgen soll ist noch nicht geklärt (ggfs. durch Änderung der
BetrSichV).
Maßnahmen:
Die Betriebe sollten schon heute darauf achten lärmarme Arbeitsmittel zu
beschaffen und Arbeitsverfahren entsprechend einzurichten. |
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Die CE- Kennzeichnung von "Eigenbaumaschinen",
verketteten Anlagen und nach wesentlichem Umbau von Maschinen wird durch die
Maschinenrichtlinie geregelt.
Es spielt keine Rolle ob die Maschine / Anlage verkauft oder den eigenen
Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird (in Verkehr gebracht wird).
Betriebe die nicht zum Maschinenbau gehören tun sich mit diesen Anforderungen
schwer. Oft fehlt die fachliche Kompetenz oder ganz einfach die Zeit
richtlinienkonforme Gefährdungsanalysen und eine Betriebanleitung zu erstellen.
Die Festlegung ob es sich beim Umbau von Maschinen um eine "wesentliche
Änderungen" handelt und damit eine neue CE- Kennzeichnung erforderlich wird, ist
durch eine Gefahrenanalyse immer im Einzelfall zu klären.
Kriterien sind unter anderem:
- Umfang des Umbaus
- Wird das Risiko durch den Umbau erhöht oder ergeben
sich neue Risiken ?
- Kann das neue oder erhöhte Risiko durch einfache
Schutzeinrichtungen gemindert werden?
Die Schriftenreihe "Sichere Maschinen in Europa"- Autor Dipl.- Ing. Rolf
Reudenbach- erläutert diese Thematik. Die drei Broschüren sind beim Verlag
Technik und Information (siehe Linkliste) erhältlich. |
Das Internet bietet eine
Vielzahl von Informationen zur BetrSichV:
Die Verordnung als Download im PDF- Format gibt es bei:
www.prevention-online.de
Fragen und Antworten zur BetrSichV gibt es bei:
www.komnet.nrw.de
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21.11.2002
Die neue
Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 trat bereits einige
Tage später am 2. Oktober 2002 in Kraft.
Die Verordnung sieht keine Übergangsfristen vor !
Die BetrSichV regelt Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung aller
Arbeitsmittel, an den betrieblichen Explosionsschutz und an den
Betrieb überwachungs-bedürftiger Anlagen.
Die Arbeitsmittelverordnungsverordnung tritt außer Kraft.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt ausschließlich Schutzziele fest.
Die bisherigen technischen Regeln und Unfallverhütungs-vorschriften werden in
ihrer Verbindlichkeit zur Beseitigung bestehender Doppelregelungen herabgestuft.
Sie sind eine "Erkenntnisquelle" und bieten beispielhafte Lösungen.
Die Grundbausteine des Schutzkonzeptes sind:
- die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
allgemein bzw. sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen,
- der Stand der Technik als einheitlicher
Sicherheitsmaßstab, sowie
- auf die Gefährdung abgestimmte Schutzmaßnahmen
und Prüfungen
Überwachungspflichtige Anlagen sind:
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen
- Füllanlagen für Gase
- Leitungen unter innerem Druck
- Aufzugsanlagen zur Personen- und
Güterbeförderung
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche
oder hochentzündliche Flüssigkeiten:
- Lageranlagen > 10.000 l
- Füllstellen > 1000 l/h
- Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
- Entleerstellen
Änderungen gegenüber bisherigen Regelungen
ergeben sich unter anderem durch die
- Aufhebung der VbF (Verordnung über brennbare
Flüssigkeiten) und der
- Druckbehälterverordnung
Für die betriebliche Organisation bedeutet
dies unter anderem:
- Alle lösemittelhaltigen Farben sind jetzt in
Lösemittellager oder Sicherheitsschränken zu lagern.
- Sprühdosen dürfen nicht mehr am Arbeitsplatz
gelagert werden.
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08. 11.2002
Im Juni 2001 trat die BGV B11- Elektromagnetische Felder in Kraft.
Früher mehr oder weniger unverbindliche Regelungen haben seitdem den Status
einer Unfallverhütungsvorschrift.
§ 4 dieser Vorschrift verpflichtet den Unternehmer zu einer
Beurteilung der Expositionsbereiche und § 9 zu einer Prüfung.
Zitat:
§ 9 Prüfung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Festlegungen
dieser Unfallverhütungsvorschrift wie folgt geprüft wird:
– vor der ersten Inbetriebnahme,
– nach einer wesentlichen Änderung oder
Instandsetzung und
– in bestimmten Zeitabständen.
Die Prüfung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüffristen so bemessen sind, dass
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt
werden.
Durch Messungen an Induktions- Schmelzanlagen und Schweißanlagen mit unserer
Haag- Magnetfeldsonde hat die VÜA inzwischen Erfahrungen mit den Regelungen
dieser Unfallverhütungsvorschrift und insbesondere mit den darin beschriebenen
Grenzwerten machen können.
Fazit:
An allen Anlagen die mit hohen Stromstärken betrieben werden treten große
Magnetfelder auf die messtechnisch erfasst und mit den Grenzwerten der BGV
verglichen werden sollten.
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28.10.2002
Thermografische
Untersuchungen von elektrischen Anlagen zum vorbeugenden Brandschutz werden von
den Sachversicherungen propagiert:
Fehler in
elektrischen Anlagen können zu Übergangswider-ständen führen,
die wiederum Ursache für Überhitzungen sind.
Mögliche Folgen daraus sind:
- Ausfall des Anlagenteils
- Brandgefahr
Die thermografische Untersuchung von elektrischen Anlagen ist eine
ausgezeichnetre Möglichkeit derartige Fehler bei Betrieb der Anlage zu
lokalisieren.
Die VÜA führt derartige Messungen durch und hat einschlägige Erfahrungen
damit gemacht.
Das nebenstehende Bild zeigt eine thermografische Aufnahme eines
Leiteranschlusses, der an L3 überhitzt war. Das darunter angeordnete "Echtbild"
macht die ermittelte Stelle eindeutig reproduzierbar.
Die Messwerte für die Temperaturen ergeben sich aus den unter den Bildern
angeordneten Grafiken und Tabellen.
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