aktuell_trbs_2111
Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.
 

Startseite

 
Mechanische Gefährdung an einer Umlenkrolle
  Neue Technische Regeln für Betriebssicherheit

TRBS 2111-Mechanische Gefahren
Allgemeine Anforderungen

TRBS 2111-Teil 1
Mechanische Gefahren
Maßnahmen zum Schutz vor
kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen

Aufgabengebiete (Überblick)

   

Elektrotechnik

   

Technische Anlagen

   

Arbeitsschutz

   

Umweltschutz

   

Messstelle

   

Schulungen

   

 

Aktuelle Themen

   

Stromeinkauf

   

Die VÜA

   

Der Weg zu uns

               

Kontakt

 

Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1 wurden im Bundesarbeitsblatt 5-2006 bekannt gemacht. Die neuen TRBSen konkretisieren die allgemeinen Anforderungen der Betriebssicherheits-verordnung. Die in den TRBSen beispielhaft genannten Maßnahmen lösen die "Vermutungswirkung" aus, d.h. bei der Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel festgestellter Handlungsbedarf aus einer Gefährdungsbeurteilung) sind die Regeln zu beachten.
Der Anwender der TRBS ist auf die hier aufgezeigten Möglichkeiten jedoch ausdrücklich nicht beschränkt. Andere ebenso wirksame Möglichkeiten der Umsetzung sollen dem Anwender bewusst offen bleiben. Eine gleichwertige andere Lösung ist jedoch schriftlich nachzuweisen.
Die Inhalte der TRBS sind für den Anwender im Prinzip nicht neu. In der Struktur unterscheiden sie sich jedoch wesentlich von den früher gültigen Unfallverhütungsvorschriften mit Beschaffenheitsanforderungen.

Die bekannte Hierarchie der Maßnahmen:
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Personenbezogene Maßnahmen
wurde beibehalten.

Alle bisher bekannt gemachten Technischen Regeln Betriebssicherheit stehen auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum herunterladen zur Verfügung.

http://www.baua.de/

Links

 

Impressum