aktuell_vde_0702
Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.
 

Startseite

    Ein Jahr nach Inkrafttreten der
DIN VDE 0702-
Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten


Erfahrungen mit der neuen Norm
 

Aufgabengebiete (Überblick)

   

Elektrotechnik

   

Technische Anlagen

   

Arbeitsschutz

   

Umweltschutz

   

Messstelle

   

Schulungen

   

 

Aktuelle Themen

   

Stromeinkauf

   

Die VÜA

   

Der Weg zu uns

         

Kontakt

  Bei der redaktionellen Bearbeitung der Norm war ein Fehler unterlaufen:
Mit der Berichtigung 1 vom August 2004 wurde das richtige Prüfablaufschema für die Prüfung der elektrischen Sicherheit bei der Wiederholungsprüfung von Geräten der Schutzklassen II und III veröffentlicht.

Was war neu, was ist zu beachten?
Es erfolgte eine Angleichung an die Norm DIN VDE 0701-1 und die Anforderungen der E DIN VDE 0702-240 wurden integriert.
Die Grenzwerte für den Schutzleiterwiderstand und die Isolationsprüfung wurden neu festgelegt.

Im informativen Anhang A der Norm sind jetzt Prüfablaufschemata abgebildet nach denen die Prüfungen durchzuführen sind.
Für Geräte der Schutzklasse I (Schutzleiteranschluss) muss neu eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt werden wenn eine Messung des Isolationswiderstandes nicht anwendbar ist, zum Beispiel wenn ohne Anlegen der Netzspannung nicht alle Isolationen beansprucht werden.
Analog ist bei Geräten der Schutzklasse II eine Berührungsstrommessung durchzuführen.
Dies bedeutet eine Verschärfung der Prüfanforderungen gegenüber den bisherigen Festlegungen.
Für die Prüfpraxis ist von Bedeutung, das nicht alle bisher auf dem Markt befindlichen Messgeräte diese Messoption bieten, so dass ggfs. nachgerüstet oder neue Geräte angeschafft werden müssen.

Die üblicherweise als ortsveränderliche Betriebsmittel angesehenen Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungsleitungen usw. können mit den bisherigen Geräten durchgeführt werden wenn nach der Messung des Isolationswiderstandes eine Messung des Ersatzableitstromes erfolgt.

Nach wie vor sind in der Norm nicht die Prüfverpflichtung und die Prüffristen festgelegt.
Die Fristen für die Wiederholungsprüfung sind gemäß der BGV A3- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und der Betriebssicherheitsverordnung in Abhängigkeit von der Gefährdung bzw. den Einsatzbedingungen festzulegen. Natürlich ist für den Bohrhammer, der u.U. unter erschwerten Bedingungen in feuchter Umgebung auf dem Bau eingesetzt wird, ein anderes Prüfintervall festzulegen als für den Tischrechner auf dem Schreibtisch.

Probleme und Diskussionen gibt es immer wieder bezüglich privater ortsveränderlicher Geräte im Betrieb.
Grundsätzlich gilt:
Werden private Geräte im Betrieb eingesetzt unterliegen sie auch der Prüfverpflichtung.
Die von diesen Geräten ausgehende Gefährdung ist ja nicht geringer nur weil sie privat sind- ganz im Gegenteil! Oft werden Betriebsmittel mitgebracht die den Ansprüchen zuhause nicht mehr genügen- der sicherheitstechnische Zustand ist entsprechend.
Empfehlung:
Die Anzahl privater ortsveränderlicher Geräte ist zu begrenzen, die verbleibenden Geräte sind in die regelmäßigen Prüfungen einzubeziehen.

Autor:
Dipl.- Ing. Wolfgang Müller- Rubens
Stand 02. März 2006

 

 

Links

 

Impressum