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Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.
 

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  Kontakterwärmung durch lose Klemmverbindung  

elektrotechnik und energie

Trotz hohem Standard in der Gerätetechnik und beim Errichten von elektrische Anlagen geht von mängel-
behafteten Anlagen eine nicht unerhebliche
Brand- und Unfallgefahr aus.

Das Erhalten des ordnungsgemäßen Zustand ist daher unerlässliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb.

 

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In einer ganzen Reihe von Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen wird daher das Prüfen der Elektrischen Anlagen gefordert, zum Beispiel:

Bauvorschriften der Länder für Sonderbauten (TPrüfVO)
Unfallverhütungsvorschrift BGV A3- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Klausel 3602 der Sachversicherer

Die VÜA führt die geforderten Erst- und Wiederholungsprüfen durch Sachverständige- bzw. Sachkundige durch.

Unsere Planungsabteilung projektiert Neuanlagen oder berät Sie bei Erweiterung der bestehenden Anlagen.

Die Messtechnik rundet unser Dienstleistungsspektrum ab.
Modernste Messgeräte stehen unseren Ingenieuren zur Verfügung um Beeinträchtigungen in der Energieversorgung zum Beispiel durch Spannungsstörungen oder Oberschwingungen festzustellen und daraus Maßnahmen abzuleiten.

Hier erfahren Sie mehr mit kompletter Auflistung unserer Dienstleistungen

Impressum

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
Elektrotechnik ï
       
    Farbeindringprüfung an einem Kranhaken

technische anlagen

Technische Anlagen lassen sich nur sicher betreiben wenn sie mängelfrei sind.

Durch regelmäßige Prüfungen und anschließender Mängelbeseitigung kann eine weitere sichere Betriebsperiode sichergestellt werden.

 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Die am 2. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt im §10 die Prüfung der Arbeitsmittel umfassend neu- ohne jedoch Prüffristen konkret vor zu geben.
Die Prüffristen sollen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
In den überwiegenden Fällen kann auf die bewährten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zurück gegriffen werden.
Beispielhaft seien genannt:

BGV D6- Krane
BGV D27- Flurförderzeuge
BGR 500- Betreiben von Arbeitsmittel
    (Zusammenfassung "alter Unfallverhütungsvorschriften")
BGR 232- Kraftbetätigte Fenster- Türen und Tore (früher ZH1/494)

Neben der Zielsetzung "Unfallsicherheit" kann die "Betriebssicherheit" ein Kriterium bei der Prüfung durch unsere Sachverständige und Sachkundige sein. Es kann beurteilt werden, ob die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden und rechnerisch festgestellt werden ob zum Beispiel bei Krananlagen ausreichend Nutzungsreserve zur Verfügung steht.

Hier erfahren Sie mehr mit Auflistung unserer Dienstleistungen

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
Technische Anlagen ï
         
    C-Haken im Einsatz  

arbeitsschutz

Die betrieblichen Risiken werden für den Unternehmer immer größer.
Die frühere straffe Organisation und Überwachung des Arbeitsschutzes durch das staatliche Amt für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaften sind hinter die stärker betonte Eigenverantwortung des Arbeitgebers zurückgetreten.
 

 

     
     
     
     
     
     
     
     
     
   

Neu erlassene berufsgenossenschaftliche Regeln und die zuletzt veröffentlichte Betriebs-sicherheitsverordnung geben Schutzziele vor, die durch technische Regeln aus zu füllen sind. Nicht selten ist der Unternehmer mit der Einhaltung aller Regelungen überfordert.
Die Sachverständigen der VÜA können hier die Betriebe wirkungsvoll unterstützen, zum Beispiel durch:

Stellen der Sicherheitsfachkraft
Durchführung der Gedfährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz
Prüfen des Maschinenbestandes auf Einhalten der Anforderungen aus der BetrSichV
Die VÜA ist zertifizierte Messstelle  für Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz

Wir unterstützen Sie bei der Einführung von Arbeitsschutz und Umweltschutz- Managementsystemen

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
Arbeitsschutz ï Hier erfahren Sie mehr mit Auflistung unserer Dienstleistungen
             
    Erhaltenswerte Natur  

umweltschutz

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, das zu einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen geführt hat.
 

 

     
     
     
     
     
     
     
     
     
                 
   

Bei der Errichtung neuer Anlagen oder der Nutzungsänderung von vorhandenen Anlagen sind diese Regelungen zu beachten.
Die VÜA kann zum Beispiel Genehmigungsanträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Sie bearbeiten.

Bei der Einführung eines Umweltschutzmanagementsystems sind wir Ihr Partner.
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Umweltschutzbeauftragten.

   
   
   
   
   
   
Umweltschutz ï Hier erfahren Sie mehr mit Auflistung unserer Dienstleistungen