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Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.
 

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STROMEINKAUF 2000

Seit 1999 bietet die VÜA ihren Mitgliedern und allen Kunden über die Einkaufsgemeinschaft 
STROMEINKAUF 2000

die Möglichkeit  Interessen zu bündeln und marktgerechte  Strompreise zu erhalten.



 

Aufgabengebiete (Überblick)

   

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Impressum

 

Die zu Beginn der Energiemarktliberalisierung erzielten Stromkosteneinsparungen sind mittlerweile durch gestiegene Strompreise ausgeglichen und überschritten.
Als zusätzliche Verteuerungen des Strompreises wirken auch die ständig steigenden neuen Steuern (Stromsteuer) und Abgaben (Erneuerbare Energien Gesetz und Kraft- Wärme- Kopplung- Gesetz).   

Vor Abschluss eines neuen Stromliefervertrages ist es daher gerade in der heutigen Zeit notwendig Angebote von mehreren Stromlieferanten (bundesweit) einzuholen. Neben den unterschiedlichen Methoden der Preisgestaltung ergeben sich auch nicht unwesentliche Unterschiede bei den Gesamtkosten.
Für das Vergleichen von Angeboten ist es sinnvoll den Rat kompetenter Berater in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt für die Vertragsgestaltung. Die Erfahrungen der VÜA im Bereich Energievertragsberatung und Energiekostenkontrolle sind ein Potential, das auch Sie nutzen sollten.

Kleine und mittelständige Unternehmen haben heute im verkäufergeprägtem Strommarkt zunehmend Probleme Wettbewerbsangebote zur Strombelieferung zu erhalten. Strompools sind nach wie vor für Stromlieferanten interessant weil hier mit relativ wenig Vertriebsaufwand eine größere Gruppe Neukunden gewonnen werden kann.  

Die Erfahrungen der VÜA zeigen, dass der Wechsel des Energielieferanten problemlos verläuft.  Die Verbesserung der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Energielieferant und die Optimierung  der Abrechnungen der Lieferanten führen heute in fast allen Fällen zu einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. 

Der Wettbewerb im Energiebereich bleibt nur lebendig, wenn auch zu den günstigsten Energielieferanten gewechselt wird. 

Aktuell unterstützt der STROMEINKAUF 2000 folgende Aktivitäten: 
-
         die gebündelte Ausschreibung   
-         Individuelle Ausschreibung für Einzel-Kunden mit einer oder mehreren Abnahmestellen.

Für eine Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

-         Formular für Industriekunden

-         Einverständniserklärung

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Für Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:

Frau Voigtländer:           
Tel. 0271-48863-28
Fax: 0271-48863-24
Email: karla.voigtlaender@vuea.de

Herr Schneider:
Tel.: 0271-48863-17
Fax: 0271-48863-24
Email: ingbert.schneider@vuea.de

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Stromsteuer

Stand: 29.03.2011

Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde am 01.04.1999 die Stromsteuer eingeführt. 

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer wie die Mineralölsteuer auf Erdgas, ihr Aufkommen gehört dem Bund. Seit 1999 stiegen die Stromsteuersätze jährlich kontinuierlich an.
Heute gelten folgende Steuersätze.
Rechtgrundlage hierfür ist das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV).

Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Im Gesetz sind Steuerermäßigungen formuliert, z.B. für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft und für Betreiber von Nachtspeicheröfen. Wer Ermäßigungen in Anspruch nehmen will muss beim Hauptzollamt einen Erlaubnisschein „zum Bezug von steuerermäßigten Strom“ beantragen.

Des weiteren besteht der Anspruch aus § 10 des StromStG auf einen Erlass, Erstattung oder Vergütung wenn die Höhe der Steuerbelastung einerseits und die der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen anderseits von einander abweichen.

Am 23.12.2002 wurde das „Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform“ rechtskräftig vom Bundestag verabschiedet. Das bedeutete, dass mit Wirkung 01.01.2003 der ermäßigte Stromsteuersatz von geplant 0,41 Ct/kWh auf 1,23 Ct/KWh angehoben wurde.
Gleichzeitig änderten sich die Sockelbeträge welche die Erlaubnisscheinbesitzer direkt ans zuständige Hauptzollamt zu zahlen hatten von 410,00 € auf 205,00 € im Jahr.

Die Stromsteuersätze sind seit 2003 konstant geblieben.

Mit dieser drastischen Anhebung der ermäßigten Stromsteuersätze in 2003 wurde für alle produzierenden Unternehmen der § 10 (Erlass, Erstattung oder Vergütung) hoch interessant.

Jedes produzierende Unternehmen kann einen Antrag beim Hauptzollamt einreichen.
Wir stellen Ihnen das Dokument nachfolgend zum downloaden bereit (Antrag).

Zur weiteren Hilfestellung siehe auch  „Infoblatt des Hauptzollamtes“.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf das seit 1.8.2006 geltende Energiesteuergesetz hinweisen.