Energiemanagement

Die Bundesregierung hat zur Verminderung der Kohlendioxidemissionen Programme aufgelegt insbesondere durch die Einsparung von fossilen Energieträgern. Als Steuerungsinstrumente dienen diverse Umlagen und Verbrauchssteuern auf Strom und Energie. Unter besonderen Umständen können die Abgaben reduziert oder ganz vermieden werden.

Um in den Genuss der reduzierten Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu gelangen ist für stromkostenintensive Industrien der Nachweis eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems erforderlich.

Für energieintensive Betriebe besteht die Möglichkeit einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstattet zu bekommen. Für den sogenannten Spitzenausgleich ist ebenfalls der Nachweis eines Managementsystems erforderlich. Kleinere Unternehmen können von vereinfachten (alternativen) Energiemanagementsystemen profitieren.

Darüber hinaus ist es für alle Bertriebe, die nicht den KMU Status als kleineres oder mittleres Unternehmen aufweisen, erforderlich alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Die VÜA kann Sie bei allen Systemen in der Einführung und Fortführung beraten und betreuen. Wir sind in der Energieauditorenliste des BAFAs registriert.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: