Energieeinkauf

Seit 1999 bietet die VÜA ihren Mitgliedern und allen Kunden über die Einkaufsgemeinschaft STROM- und GASEINKAUF 2000 die Möglichkeit Interessen zu bündeln um marktgerechte  Strom- oder Gaspreise zu erhalten.

Für das Vergleichen von Angeboten ist es sinnvoll den Rat kompetenter Berater in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt für die Vertragsgestaltung. Die Erfahrungen der VÜA im Bereich Energievertragsberatung und 
Energiekostenkontrolle sind ein Potential, das auch Sie nutzen können.

Vor Abschluss eines neuen Liefervertrages ist es daher sinnvoll Angebote von mehreren Energielieferanten (bundesweit) einzuholen. Dies tun wir gern für Sie, vergleichen die Angebote, Führen Verhandlungen mit den Lieferanten und im Anschluss erhalten Sie unsere Empfehlung.

Kleine und mittelständige Unternehmen haben heute im verkäufergeprägten Energiemarkt zunehmend Probleme Wettbewerbsangebote zur Energiebelieferung zu erhalten. Pools sind nach wie vor für
Energielieferanten interessant, weil hier mit relativ wenig Vertriebsaufwand eine größere Gruppe Neukunden gewonnen werden kann.

Aktuell unterstützt der STROMEINKAUF 2000 folgende Aktivitäten:

• die gebündelte Ausschreibung
• die individuelle Ausschreibung für Einzel-Kunden mit einer oder mehreren Abnahmestellen

Für jede Anfrage benötigen wir ihre Lastgangdaten. Bitte schicken diese Excel-Datei an die unten genannte E-Mail Adresse. Sollte ihre Abnahmestelle im Gebiet der Westnetz GmbH bzw. der EnergieNetz Mitte GmbH liegen dann können wir Ihnen zusätzlich anbieten, dass wir uns diese Daten vom Netzbetreiber direkt besorgen.

Bitte ausfüllen, unterschreiben und an unsere E-Mail Adresse zurück.

Für Abnehmer ohne Lastgangmessung bieten wir die ebenfalls die Ausschreibung, mit dem Ziel der Kostenminimierung, an.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Energiemanagement

Die Bundesregierung hat zur Verminderung der Kohlendioxidemissionen Programme aufgelegt insbesondere durch die Einsparung von fossilen Energieträgern. Als Steuerungsinstrumente dienen diverse Umlagen und Verbrauchssteuern auf Strom und Energie. Unter besonderen Umständen können die Abgaben reduziert oder ganz vermieden werden.

Um in den Genuss der reduzierten Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu gelangen ist für stromkostenintensive Industrien der Nachweis eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems erforderlich.

Für energieintensive Betriebe besteht die Möglichkeit einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstattet zu bekommen. Für den sogenannten Spitzenausgleich ist ebenfalls der Nachweis eines Managementsystems erforderlich. Kleinere Unternehmen können von vereinfachten (alternativen) Energiemanagementsystemen profitieren.

Darüber hinaus ist es für alle Bertriebe, die nicht den KMU Status als kleineres oder mittleres Unternehmen aufweisen, erforderlich alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Die VÜA kann Sie bei allen Systemen in der Einführung und Fortführung beraten und betreuen. Wir sind in der Energieauditorenliste des BAFAs registriert.